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GEGEN GEWALT IN DER HUNDEERZIEHUNG

„Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.“ (Art. 4 Abs. 2 Satz 2 TSchG)

Unter anderem können folgende Handlungen strafbar sein:
den Hund auf den Boden drücken, Schnauzengriff, Dinge neben- oder auf den Hund werfen, mit Wasser bespritzen oder andere Schreckreize, körpersprachliche- oder verbale Bedrohung, Schlagen, Treten.

All dies geschieht jeden Tag. Es geht auch anders.